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Beeidigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich Übersetzer ausführen, die von den jeweiligen Landesgerichten bestellt, ermächtigt und beeidigt sind. Grundvoraussetzung für die Antragsstellung ist hierfür eine Ausbildung und Qualifizierung, um die notwendige Qualität zu gewährleisten. Meine Beeidigung erfolgte im Jahre 2013. Nähere Informationen findet man auf den Seiten der Landgerichte wie z.B. https://landgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Dolmetscher+und+Uebersetzer

Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer. Der vereidigte Übersetzer bestätigt mit der Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Dies erfolgt durch einen Stempel, eine persönliche Erklärung und die Unterschrift des Übersetzers. Wesentlich ist dabei die Originalunterschrift auf der Übersetzung. Allein die Unterschrift ist rechtlich relevant. Deshalb können beglaubigte Übersetzungen nicht kopiert werden, ohne ihren Rechtsstatus zu verlieren. Falls Sie aus irgendeinem Grund mehrere Exemplare benötigen, müssen Sie auch mehrere Originalexemplare der Übersetzung bestellen.

Darüber hinaus werden meine Übersetzungen laut EU- Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R1191&from=DE#d1e881-1-1 ebenfalls im Ausland, in dem Fall in Polen, anerkannt.

„(2) Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, wird in allen Mitgliedstaaten angenommen.“

<p>Einige Beispiele einer beglaubigten Übersetzung:<br></p>

Ausweispapiere

diverse Bescheinigungen

Diplome, Abschlusszeugnisse

Führungszeugnisse

FührerscheinDokumente

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden

Unterlagen einer Adoption

Handelsregister- Auszüge

Handelsrechtliche Verträge