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Preise/Ceny

Die Preisberechnung einer Übersetzung hängt unter anderem von folgenden Aspekten ab:

  • Textumfang (nach Pauschalpreis bei 1-2-seitigen Dokumenten oder nach Normzeilen berechnet)
  • Format des Ursprungstextes (Word, PDF, Excel, PowerPoint, Bilddatei usw.) – bei nicht editierbaren Dokumenten bedeutet dies aufwändige Formatierungsarbeiten, die extra berechnet werden müssen, daher empfiehlt es sich immer, die Datei als Word-Datei zu liefern.
  • Schwierigkeitsgrad
  • Dringlichkeit (Lieferung innerhalb von 48 Stunden, Nacht- und Wochenendarbeit)- hierzu fallen entsprechend Eilzuschläge an
  • Übersetzung mit oder ohne Beglaubigung

Der Text wird pro Normzeile berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen (inkl. Leerezeichen).

Damit ich Ihnen ein Angebot unterbreiten kann, muss der Text vorher gesehen und eingeschätzt werden. So kann ich auch die Bearbeitungsdauer einschätzen und den Preis berechnen. Der Preis wird anhand der Ausgangstextes geschätzt. Der endgültige Preis kann nach der fertigen Übersetzung auf der Grundlage des Zieltextes ermittelt werden. Kostenvoranschläge können somit nur anhand des bereits übermittelten Dokuments erstellt werden.

Besteht der Text nur in Papierform oder kann die genaue Textmenge nicht bestimmt werden, so wird nach der Zeilen- oder Wortanzahl des Zieltextes abgerechnet. In diesem Fall kann nur ein Angebot mit Angabe des Zeilenpreises unterbreitet werden, nach dem der Zieltext anschließend abgerechnet wird.

Beeidigte Übersetzung (i.d.R. Übersetzungen für Gerichte und Behörden)

Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) maßgeblich.

Mindestbetrag:

Für die Über­set­zung von Urkun­den, die aus einer Seite beste­hen und nicht mehr als 20 Zei­len Text haben, berechne ich pau­schal den Min­dest­satz von 40 Euro. Die­ser Preis ver­steht sich als End­preis und gilt bei­spiels­weise für die fol­gen­den (deut­schen) Dokumente:

Beispiele für beeidigte Übersetzungen:

Adop­ti­ons­ur­kunde, Anmel­de­be­stä­ti­gung Auf­ent­halts­be­schei­ni­gung
Auf­gabe der Staats­an­ge­hö­rig­keit, Ehefähigkeits­zeug­nis, Ein­bür­ge­rungs­be­schei­ni­gung, Geburts­ur­kunde, Hei­rats­ur­kunde, Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung, Per­so­nal­aus­weis, Poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis, Schei­dungs­ur­kunde, Vaterschaftsanerkennung etc.

Für Übersetzungsaufträge innerhalb von 12 Stunden berechne ich einen Eilzuschlag in Höhe:

+30% bis 50% wochentags für Eilaufträge.
+50% Wochenendservice.

Zahlungsmodalitäten: Bei Privatpersonen wird um Vorkasse erbeten.

Für alle anderen Kunden gilt das Zahlungsziel von 30 Tagen, sofern nicht anders vereinbart, z.B. bei kleinen Beträgen bis 150 €.

Bei Rechnungsbeträgen von über 200 € ist eine Anzahlung fällig.

Vorgehensweise bei Abwicklung von Übersetzung für Privatpersonen:

Sie überweisen den Betrag auf mein Konto; Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post per Einschreiben auf die von Ihnen angegebene Anschrift innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Auftragserteilung oder wie vereinbaren einen Termin zwecks Abholung in meinem Büro.

Ansonsten gelten die AGB, die von dem Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer empfohlen werden, siehe AGB

Zusätz­li­che Exem­plare der Über­set­zung kos­ten 5,00 € pro Seite, sofern sie sofort mit­be­stellt wer­den. Da alle Über­set­zun­gen 10 Jahre auf­be­wahrt wer­den, kön­nen Sie auch spä­ter noch Exem­plare anfor­dern; dann kom­men ein­ma­lig 10,00 Euro hinzu.

Sie haben als Kunde dennoch immer die Möglichkeit, den Preis mitzugestalten, indem Sie gewisse Punkte beachten:

  • die Übersetzungsaufträge rechtzeitig einplanen und vergeben, um Eilzuschläge bei Expressübersetzungen zu vermeiden.
  • Sollten Sie über bereits über fertige Glossare verfügen, so bietet es sich an, diese dem ausgewählten Übersetzer zur Verfügung zu setllen, damit Sie u.a. auch die einheitliche Terminologie beibehalten können
  • Es bietet sich für ähnliche Aufträge denselben Übersetzer zu wählen, da er bereits die spezielle Terminologie Ihres Unternehmens schon kennt und dadurch Recherchezeit und somit auf diese Weise Ihnen Kosten einsparen kann. Dies hat außerdem den Vorteil, dass alle Texte Ihres Unternehmens eine einheitliche Terminologie aufweisen.

http://uebersetzungen-polnisch-mannheim.de/agb/

Preisgestaltung Dolmetschen

Tagessätze

Für Dolmetschleistungen auf Konferenzen, Messen, Betriebsführungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden Tagessätze berechnet.

Vorbereitungszeit

Grund ist die zeitintensive Vor- und Nachbereitung, die der Dolmetscher für eine angemessene Dolmetschleistung aufwendet. Deshalb werden auch für relativ kurze, aber vorbereitungsintensive Dolmetscheinsätze wie z.B. bei notariellen Beurkundungen oder Eheschließungen in der Regel normale Sätze in Rechnung gestellt.

Zusatzkosten

Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.

Dolmetschen bei Gerichten und Behörden

Auch hier gilt: Die Vergütung von Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Weitere Informationen zu Abrechnung von Dolmetschleistungen finden Sie: